Lexikon Krankenversicherung
Vorerkrankung

Vorerkrankung

Sofern eine Krankheit bereits vor Vertragsabschluss bekannt ist, muss der Versicherungsnehmer seiner vorvertraglichen Anzeigepflicht nachkommen, um seinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

Vorerkrankungen können vom Versicherer ausgeschlossen werden oder gegen einen Risikozuschlag mitversichert werden. Beide Varianten können auf Dauer oder mit Ausblick auf eine spätere Überprüfung abgeschlossen werden.