Lexikon Krankenversicherung
Widerrufsrecht

Widerrufsrecht

Mit der der Neugestaltung des Versicherungsvertragsgesetzes wurde auch das Widerrufsrecht grundlegend reformiert. Seit dem 01.01.2008 ist der Versicherer dazu verpflichtet, dem Versicherungsnehmer alle Vertragsunterlagen (Allgemeine Versicherungsbedingungen und Versicherungsinformationen) bereits bei der Antragsstellung zukommen zu lassen.


Sofern dies ordnungsgemäß geschehen ist, kann der Versicherungsnehmer innerhalb einer 14-tägigen Frist nach dem Erhalt der Versicherungspolice und einer schriftlichen Belehrung über das Widerrufsrecht den Versicherungsvertrag widerrufen.

 

Der Widerruf muss in Schriftform erfolgen, wobei eine Absendung am letzten Tag der Frist ausreichend ist.