Lexikon Krankenversicherung
Zahnzusatzversicherung

Zahnzusatzversicherung

Zahnzusatzversicherungen sichern Patienten gegen finanzielle Risiken ab, die durch die Änderung der Kostenberechnungen von Zahnersatzbehandlungen seit dem 01. Januar 2005 gerade auf die Patienten zukommen können, die anfällig sind für Zahnerkrankungen.

 

Ab diesen Zeitpunkt übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur noch Festzuschüsse, denen die Kosten zugrunde gelegt werden, die bis 2004 bei bestimmten Befunden entstanden sind.

 

Jeder Festzuschuss deckt 50% der Kosten Zahnersatzbehandlungen ab, die zum Umfang der Regelversorgung gehören. Entspricht die im Rahmen einer Zahnersatzbehandlung angefallene Rechnung nicht den Durchschnittskosten, so muss der Patient eventuell einen viel höheren Eigenanteil bezahlen.
Zuvor wurden 50% der tatsächlichen Behandlungskosten übernommen.

 

Bei der Zahnzusatzversicherung kann grundsätzlich zwischen zwei verschiedenen Vertragsformen gewählt werden.


Bei der ersten Variante können die Beiträge ähnlich der Schadenversicherung unter anderem aufgrund des Alters des Versicherten im Laufe der Zeit steigen. Auch der Versicherungsumfang kann eingeschränkt werden. Darüber hinaus hat die Versicherungsgesellschaft das Recht die Zahnzusatzversicherung innerhalb der ersten drei Vertragsjahre zu kündigen.


Die häufigere Form ist allerdings die zweite Variante, bei der es dem Versicherer nicht erlaubt ist, den Vertrag zu kündigen oder die vertraglichen Vereinbarungen nachträglich zu modifizieren. Änderungen sind nur in Ausnahmenfällen zugelassen. Eine Beitragserhöhung kann beispielsweise nur dann vorgenommen werden, wenn die bei Vertragsabschluss kalkulierten Kosten höher sind als die tatsächlichen Behandlungskosten. Dies muss allerdings durch einen unabhängigen Treuhänder bestätigt werden und kann keinesfalls von der Versicherungsgesellschaft eigenmächtig durchgeführt werden.

 

Da es sich bei der Zahnzusatzversicherung um eine private Versicherung handelt, gibt es ein großes Angebot an unterschiedlichen Tarifen mit einem variierenden Leistungsspektrum.

 

Wichtigste Tarifvarianten:

 

  • Bei Tarifen bei Behandlungen mit Regelversorgung, wird die Regelversorgung der gesetzlichen Kassen aufgestockt. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer für die günstigere Lösungen aus dem Leistungskatalog der Kassen weniger bzw. nichts mehr bezahlen muss. Bei nicht regulären, höherwertigen Leistungen entsteht ein Eigenanteil, der bei bestimmten Behandlungen nicht zu unterschätzen ist.
  • Wenn der Versicherungsnehmer von vorne herein eine bessere Behandlung als in der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen vorgesehen wünscht, so kann er sich zwischen Tarifen entscheiden die einen unterschiedlichen prozentualen Anteil übernehmen. Der Versicherungsnehmer muss in diesem Fall ebenfalls mit einer Eigenbeteiligung an den Gesamtkosten rechnen.

Beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sollte man auf ein möglichst umfassendes Leistungspaket setzen. Neben den gängigen Zahnersatzformen (Kronen, Brücken, Prothesen) gehören dazu auch Implantate und Inlays aus Keramik oder Gold. Auch ästhetische Behandlungen wie professionelle Zahnreinigungen oder Bleaching können Tarife beinhalten. Auch Behandlungen, die in Zusammenhang mit der Zahnersatzbehandlung oft unvermeidbar sind, wie Narkosen oder kieferorthopädische Maßnahmen, sollten zumindest anteilig übernommen werden. Das gleiche gilt für alle prophylaktischen Maßnahmen.

 

Die Beitragshöhe ist nicht nur abhängig vom Leistungsumfang, sondern auch vom Alter des Versicherungsnehmers. Um die Beiträge bezahlbar zu halten, werden die Leistungen in den ersten Vertragsjahren gestaffelt (Link Zahnstaffel) oder es werden Wartezeiten veranschlagt, die beispielsweise im ersten Jahr, abgesehen von Verletzungen aus Unfällen, keine Kosten übernehmen.
Viele Versicherungen bieten Zahnzusatzversicherungen auch nur bis zu einer gewissen Altergrenze an, die allerdings von Gesellschaft zu Gesellschaft variieren kann.

 

Da von Seiten der Gesetzlichen Krankenkassen beim Zahnersatz eine große Versorgungslücke liegt, sollte die Zahnzusatzversicherung eine der Pflichtversicherungen gerade für gefährdete Personen sein.