Lexikon Krankenversicherung
Zwei- oder Einbettzimmer im Krankenhaus (GKV)

Zwei- oder Einbettzimmer im Krankenhaus (GKV)

Wer gesetzlich krankenversichert ist, wird bei einem stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus entsprechend der allgemeinen Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse in einem Mehrbettzimmer behandelt.

 

Die Krankenhäuser bieten neben der sogenannten Chefarztbehandlung als weitere Wahlleistung die Unterbringung in einem Zwei- oder Einbettzimmer an. Auch wenn dies nicht Bestandteil der allgemeinen Pflegeklasse ist, kann der gesetzlich Versicherte diese Behandlung durch entsprechende Zusatzversicherungen oder Zuzahlungen finanzieren. Die Höhe der Zuzahlungen variieren von Krankenhaus zu Krankenhaus.