Lexikon Krankenversicherung
Zwei- oder Einbettzimmer im Krankenhaus (PKV)
Zwei- oder Einbettzimmerzusatzversicherung (PKV)
In der privaten Krankenversicherung wird der Patient bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus ohne weitere Zuzahlung mindestens wie in der gesetzlichen Krankenversicherung untergebracht. Abhängig vom gewählten Tarif ist auch die Behandlung durch Chefärzte bzw. die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer versichert.
Im Einzelnen gibt es folgende Varianten bei einer Zwei- bzw. Einbettzimmerzusatzversicherung:
- Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung
- Ein- oder Zweibettzimmer (wahlweise) mit Chefarztbehandlung
- Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung
Bei einem Ein- bzw. Zweibettzimmertarif ist darauf hinzuweisen, dass die gewählte Unterbringung nicht garantiert werden kann. Man muss beispielsweise damit rechnen, dass der Versicherungsnehmer in dem Krankenhaus seiner Wahl trotz einem Tarif mit Einzelzimmer bei hohen Belegungszahlen in einem Zweibettzimmer untergebracht wird.
Da die Beiträge, Leistungen und Tarifbedingungen sehr unterschiedlich sind, ist ein Vergleich der Gesellschaften vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung sehr ratsam.

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