Leasing-Lexikon -
Abbuchung

Abbuchung

Es ist üblich, die mit dem Leasingnehmer vereinbarten Leasing-Raten je nach Vertrag monatlich oder vierteljährlich im voraus vom Bankkonto des Leasingnehmers abzubuchen. Gesonderte Rechnungen werden nicht erstellt.

Entweder gilt der Leasingvertrag als Rechnung oder zu Beginn der Laufzeit wird eine einmalige Dauerrechnung erstellt, aus der die vereinbarten Leasingentgelte für die gesamte Laufzeit unter Ausweis der Mehrwertsteuer einzeln ersichtlich sind.