Leasing-Lexikon -
Abhandenkommen

Abhandenkommen

Grundsätzlich trägt der Leasing-Nehmer das Risiko des Abhandenkommens des Leasing-Objektes und ist durchweg vertraglich verpflichtet, die Objekte entsprechend zu versichern. Gegebenenfalls versichert der Leasing-Geber dieses Risiko auf Rechnung des Leasing-Nehmers selbst. Der Leasing-Geber erhält einen Sicherungsschein der Versicherungsgesellschaft.