Leasing-Lexikon -
Absetzung für Abnutzung
Absetzung für Abnutzung
Nach der Rechtsprechung des BFH zur Norm der AfA (§ 7 EStG), ist der Werteverzehr eines Wirtschaftsgutes durch eine periodengerechte Aufwandsverteilung zu berücksichtigen.
Die von Leasing-Gesellschaften angeschafften Wirtschaftsgüter werden i.d.R. nach den amtlichen AfA-Tabellen, welche auf der Regelabnutzung basieren, abgeschrieben. Wie jeder Investor können auch Leasing-Gesellschaften zwischen der degressiven Abschreibung und der linearen Abschreibung wählen und darüber hinaus ggf. Teilwertabschreibungen vornehmen.

Jetzt bookmarken: