Leasing-Lexikon -
Abzinsung (vor-/nachschüssig)

Abzinsung (vor-/nachschüssig)

Leistet der Leasing-Nehmer Zahlungen vor Fälligkeit (z. B. bei Kündigungen des Leasing-Vertrages in Form einer Abschlusszahlung), so sind diese auf den Gegenwarts-/Barwert abzuzinsen. Dabei ist durchweg der in der Kalkulation zugrunde gelegte Finanzierungs-Zinssatz anzuwenden.

Für die Berechnung der Abzinsung hat sich in der Praxis die auch höchstrichterlich anerkannte Rentenbarwertformel (vor- oder nachschüssig) durchgesetzt, auch wenn einzelne Gerichte eine individuelle Ansicht in Streitfällen einnehmen.