Leasing-Lexikon -
AfA-Zeit
AfA-Zeit
Diese ist meist identisch mit der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, die als Erfahrungswert verschiedener Wirtschaftszweige ermittelt und in den amtlichen AfA-Tabellen veröffentlicht wird.
In verschiedenen Branchen wird üblicherweise in Doppel- oder Dreifachschicht gearbeitet. Die hierbei eingesetzten Investitionsgüter unterliegen einem höheren Verschleiß als im einschichtig arbeitenden Betrieb; in solchen Fällen sind Schichtzuschläge in Höhe von 25 % bei Doppelschicht und 50 % bei Dreifachschicht zulässig.
Für den Abschluss von Leasing-Verträge kann der Nachweis von Mehrfachschichten (Verkürzung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer) zu kürzeren Vertragslaufzeiten genutzt werden.

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