Leasing-Lexikon -
AfA-Zeit

AfA-Zeit

Diese ist meist identisch mit der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, die als Erfahrungswert verschiedener Wirtschaftszweige ermittelt und in den amtlichen AfA-Tabellen veröffentlicht wird.

In verschiedenen Branchen wird üblicherweise in Doppel- oder Dreifachschicht gearbeitet. Die hierbei eingesetzten Investitionsgüter unterliegen einem höheren Verschleiß als im einschichtig arbeitenden Betrieb; in solchen Fällen sind Schichtzuschläge in Höhe von 25 % bei Doppelschicht und 50 % bei Dreifachschicht zulässig.

Für den Abschluss von Leasing-Verträge kann der Nachweis von Mehrfachschichten (Verkürzung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer) zu kürzeren Vertragslaufzeiten genutzt werden.