Leasing-Lexikon -
Aktivierung
Aktivierung
Nach den Standardverträgen der Leasing-Gesellschaften wird das Leasing-Objekt wirtschaftlich, rechtlich und steuerlich dem Leasing-Geber zugerechnet, der es aktiviert und nach dem steuerlichen Richtlinien abschreibt. Eine Aktivierung beim Leasing-Nehmer (Mieter) erfolgt somit nicht.
Wird jedoch das Leasing-Objekt dem Leasing-Nehmer zugerechnet, z. B. wenn die Kriterien des entsprechenden Leasing-Erlasses im Leasing-Vertrag nicht gegeben sind, erfolgt die Aktivierung des Objektes beim Leasing-Nehmer. Der Leasing-Geber hat dann entsprechend eine Kaufpreis-Forderung in seinen Büchern auszuweisen.

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