Leasing-Lexikon -
Ankaufsrecht
Ankaufsrecht
Bei Immobilien-Leasing-Verträgen (Immobilien-Leasing) erhält der Leasing-Nehmer i.d.R. bereits bei Abschluss des Immobilien-Leasing-Vertrages ein grundbuchlich gesichertes Ankaufsrecht am Leasing-Objekt zum Restbuchwert. Dieses Ankaufsrecht kann zum Ende der Leasingzeit ausgeübt werden, muss es aber nicht. Bei Mobilien-Leasing-Verträgen wird dieses Recht als Kaufoptionsrecht bezeichnet.

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