Leasing-Lexikon -
Anwender-Software

Anwender-Software

Durch steigende Anteile der Software bei EDV-Geräten ist die Gestaltung und der Anschluss von "klassischen" Leasing-Verträge nicht unproblematisch. Daher werden für Hard- und Software grundsätzlich getrennte Leasing-Verträge geschlossen, wobei es sich bei den Software-Leasing-Verträgen um "Nutzungsüberlassungsverträge" eigener Art handelt.