Leasing-Lexikon -
Anwender-Software
Anwender-Software
Durch steigende Anteile der Software bei EDV-Geräten ist die Gestaltung und der Anschluss von "klassischen" Leasing-Verträge nicht unproblematisch. Daher werden für Hard- und Software grundsätzlich getrennte Leasing-Verträge geschlossen, wobei es sich bei den Software-Leasing-Verträgen um "Nutzungsüberlassungsverträge" eigener Art handelt.

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