Leasing-Lexikon -
Auftragsbestätigung
Auftragsbestätigung
Bei Einreichung des Leasing-Antrages und aller zur Prüfung erforderlichen Unterlagen bei der Leasing-Gesellschaft durch den Leasing-Nehmer, wird der Antrag hinsichtlich der Kunden-, Objekt- und Lieferanten-Bonität geprüft und ggf. angenommen. Der Leasing-Nehmer erhält anschließend die schriftliche Auftragsbestätigung von der Leasing-Gesellschaft.

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