Leasing-Lexikon -
Auslaufende Leasing-Verträge
Auslaufende Leasing-Verträge
Meist informiert die Leasing-Gesellschaft den Leasing-Nehmer (bei Vertriebs-Leasing auch den Lieferanten) mehrere Monate vor Auslauf des Leasing-Vertrages über das bevorstehende Vertragsende, um ohne Zeitdruck mit dem Leasing-Nehmer bzw. mit dem Vertriebspartner (Vertriebs-Leasing) eine Abstimmung über die Anschlussverwertung des Leasing-Objektes zu erzielen. Verschiedene Möglichkeiten werden praktiziert: Abschluss eines Verlängerungs-Vertrages, Ausübung einer Kaufoption, Kauf des Objektes durch den Leasing-Nehmer (z.B. Leasing-Geber
übt Andienungsrecht aus), Rückgabe des Objektes (Rückgabepflicht) und Verwertung durch den Leasing-Geber /Lieferanten auf dem Markt.

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