Leasing-Lexikon -
Belegenheits-Finanzamt
Belegenheits-Finanzamt
Aufgrund eines Zuständigkeits-Erlasses des Finanzministeriums von NRW, befindet das für den Leasing-Geber zuständige Betriebsfinanzamt im Zuge des Bestimmungsverfahrens darüber, wem der Leasing-Gegenstand steuerlich zuzurechnen ist. Das sog. Belegenheits-Finanzamt teilt diese Entscheidung den betroffenen Finanzämtern mit.
Priorität, gegenüber einer vom Finanzamt des Leasing-Nehmers evtl. vertretenen anderweitigen Auffassung, hat das für den Leasing-Geber zuständige Finanzamt.

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