Leasing-Lexikon -
Belegenheits-Finanzamt

Belegenheits-Finanzamt

Aufgrund eines Zuständigkeits-Erlasses des Finanzministeriums von NRW, befindet das für den Leasing-Geber zuständige Betriebsfinanzamt im Zuge des Bestimmungsverfahrens darüber, wem der Leasing-Gegenstand steuerlich zuzurechnen ist. Das sog. Belegenheits-Finanzamt teilt diese Entscheidung den betroffenen Finanzämtern mit.

Priorität, gegenüber einer vom Finanzamt des Leasing-Nehmers evtl. vertretenen anderweitigen Auffassung, hat das für den Leasing-Geber zuständige Finanzamt.