Leasing-Lexikon -
Bilanzneutralität
Bilanzneutralität
Steuerrechtlich einwandfrei, d. h. entsprechend den Leasing-Erlassen gestaltete Leasing Verträge mit dem Recht der Aktivierung beim Leasing-Geber, sind grundsätzlich bilanzneutral und erscheinen somit nicht in der Bilanz des Leasing-Nehmers. Dieser hat lediglich die Leasing-Aufwendungen in seiner Gewinn- und Verlustrechnung als Betriebsausgaben zu verbuchen. Bilanzneutral also beim Leasing-Nehmer.
Der Leasing-Geber dagegen hat die Leasing-Gegenstände als Anlage- bzw. Leasing-Vermögen zu aktivieren und schreibt sie gemäß den gewählten AfA-Bedingungen ab.

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