Leasing-Lexikon -
Bürgschaften
Bürgschaften
Bei nicht ausreichender Kunden-, Objekt- und/oder Lieferanten-Bonität verlangen Leasing-Unternehmen Zusatz-Sicherheiten.
Bürgschaften vom Gesellschafter, eines Dritten insbesondere eines Kreditinstituts oder des Lieferanten - diese gewähren häufiger Rücknahme- oder Verwertungsgarantien - werden bevorzugt vereinbart.

Jetzt bookmarken: