Leasing-Lexikon -
Dauer des Leasing-Vertrages
Dauer des Leasing-Vertrages
Die Dauer des Leasing-Vertrages richtet sich nach den Vorschriften der Leasing-Erlasse. Danach darf die Grundmietzeit nicht mehr als 90 % und nicht weniger als 40 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Leasing-Objekte nach amtlicher linearer Abschreibung betragen.
Ausnahmen bilden kündbare Leasing-Verträge (Kündigungsmöglichkeiten) gemäß Leasing-Erlass vom 22.12.1975. Die kalkulatorische Laufzeit dieser kündbaren Verträge kann nach oben hin frei vereinbart werden; allerdings setzen die beschriebenen Bonitätskriterien Grenzen.

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