Leasing-Lexikon -
Dienstwagen/Firmenwagen-Leasing (Zwei-Vertragsmodell)

Dienstwagen/Firmenwagen-Leasing (Zwei-Vertragsmodell)

Dienstwagen werden zunehmend geleast, oft im Rahmen von Full-Service-Verträgen. Die Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeuges an Arbeitnehmer ,der es privat und betrieblich nutzt, wird u. a. auf der Grundlage des Brutto-Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung versteuert, unabhängig vom tatsächlich gezahlten Kaufpreis. Das gilt auch für reimportierte Fahrzeuge. Der private Nutzen für den Arbeitnehmer, ist entweder pauschal mit 1 v. H. des Listenpreises pro Monat anzusetzen oder durch Einzelnachweis (Fahrtenbuch) vorzunehmen.

Die Zwei-Vertragsmodell-Variante beinhaltet, dass der Arbeitgeber mit dem  Leasing-Geber einen Leasing-Vertrag über ein Fahrzeug mit dem Recht der Untervermietung an den Arbeitnehmer schließt. Diese Variante wird allerdings steuerlich nicht anerkannt. Der dem Arbeitnehmer zufließende steuerpflichtige Nutzungsvorteil ist nach § 8 EStG zu erfassen.

Die vom Arbeitnehmer an den Leasing-Geber gezahlten Leasing-Raten sind als pauschale Nutzungsvergütung anzusehen und deshalb auf den Nutzungswert anzurechnen. Dies gilt entsprechend auch beim Einzelnachweis.