Leasing-Lexikon -
Effektiver Jahreszins
Effektiver Jahreszins
Die Angabe des effektiven Jahreszinses ist in Leasing-Verträgen weder erforderlich noch sinnvoll und möglich: zwar läßt sich zu Beginn eines Leasing-Geschäftes der der Kalkulation zugrunde liegende Vertragszinssatz beziffern, nicht jedoch der effektive Zinssatz, der sich letztendlich erst nach der Endabrechnung unter Berücksichtigung von Andienungsrechten, Kauf- und Verlängerungsoptionen oder des Verwertungserlöses ergibt.
Anmerkung: Die Angabe des effektiven Jahreszinses ist jedoch zwingend erforderlich bei allen Kredit- und Mietkaufverträgen mit privaten Konsumenten (Verbrauchern) sowie gewerblich oder freiberuflich tätig werdenden Existenzgründern bis zu einem nominalen Betrag von 50.000 EUR.

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