Leasing-Lexikon -
Erbbaurecht
Erbbaurecht
Immobilien-Leasing-Gesellschaften erstellen und kaufen Immobilien und vermieten sie an Leasing-Nehmer.
Statt Grundstückseigentum kann die Leasing-Gesellschaft auch Erbbaurecht erwerben, insbesondere wenn der Leasing-Nehmer bereits Eigentümer des Grundstücks ist. Als Erbbauzins kann entweder eine laufende Gebühr oder ein Einmalbetrag vereinbart werden.

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