Leasing-Lexikon -
Erbbaurecht

Erbbaurecht

Immobilien-Leasing-Gesellschaften erstellen und kaufen Immobilien und vermieten sie an Leasing-Nehmer.

Statt Grundstückseigentum kann die Leasing-Gesellschaft auch Erbbaurecht erwerben, insbesondere wenn der Leasing-Nehmer bereits Eigentümer des Grundstücks ist. Als Erbbauzins kann entweder eine laufende Gebühr oder ein Einmalbetrag vereinbart werden.