Leasing-Lexikon -
Erlasse

Erlasse

Die sogenannten "Leasing-Erlasse" regeln die Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums von Leasing-Objekten beim Leasing-Geber bzw. Leasing-Nehmer:

  • Mobilien-Leasing-Erlaß vom 19.04.1971
  • Immobilien-Leasing-Erlaß vom 21.03.1972
  • Teilamortisations-Mobilien-Erlaß vom 22.12.1975
  • Teilamortisations-Immobilien-Erlaß vom 23.12.1991

 

Die Leasing-Erlasse bilden damit die steuerrechtliche Grundlage für das Leasing-Geschäft in Deutschland. Die Einhaltung dieser Richtlinien führt grundsätzlich zur steuerrechtlichen Anerkennung der gewünschten wirtschaftlichen Eigentümereigenschaft, vornehmlich beim Leasing-Geber. Der Mobilien-Erlass vom 19.04.1971 (Finanzierungsleasing im engeren Sinn) enthält auch die Voraussetzungen für die Eigentümerposition (wirtschaftliches Eigentum nach AO § 39) des Leasing-Nehmers (branchensprachlich Mietkauf).