Leasing-Lexikon -
Erlasse
Erlasse
Die sogenannten "Leasing-Erlasse" regeln die Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums von Leasing-Objekten beim Leasing-Geber bzw. Leasing-Nehmer:
- Mobilien-Leasing-Erlaß vom 19.04.1971
- Immobilien-Leasing-Erlaß vom 21.03.1972
- Teilamortisations-Mobilien-Erlaß vom 22.12.1975
- Teilamortisations-Immobilien-Erlaß vom 23.12.1991
Die Leasing-Erlasse bilden damit die steuerrechtliche Grundlage für das Leasing-Geschäft in Deutschland. Die Einhaltung dieser Richtlinien führt grundsätzlich zur steuerrechtlichen Anerkennung der gewünschten wirtschaftlichen Eigentümereigenschaft, vornehmlich beim Leasing-Geber. Der Mobilien-Erlass vom 19.04.1971 (Finanzierungsleasing im engeren Sinn) enthält auch die Voraussetzungen für die Eigentümerposition (wirtschaftliches Eigentum nach AO § 39) des Leasing-Nehmers (branchensprachlich Mietkauf).

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