Leasing-Lexikon -
Fälligkeit

Fälligkeit

Die Kaufpreise für die vom Leasing-Geber gekauften Objekte sind in aller Regel nach einredefreier Übernahme durch den Leasing-Nehmer zur Zahlung fällig.

Die Leasing-Raten sind überwiegend monatlich oder im Mengengeschäft (Small-Ticket-Leasing) auch vierteljährlich im voraus fällig. Da es sich durchweg um gleichbleibende Beträge handelt, erfolgt die Zahlung i.d.R. durch Bankeinzug (Bankeizugsverfahren).