Leasing-Lexikon -
Finanzinstitut
Finanzinstitut
Nach § 1 Ziff. 3 Kreditwesengesetz in der seit 01.01.1996 geltenden Fassung, sind Finanzinstitute im Sinne dieses Gesetzes solche Unternehmen, deren Hauptaktivität darin besteht, Leasingverträge (Leasing-Vertrag) abzuschließen. Sie sind also weder Kreditinstitute noch Finanzdienstleistungsinstitute.

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