Leasing-Lexikon -
Garantien/Gewährleistungsansprüche
Garantien/Gewährleistungsansprüche
1. Die dem Leasing-Geber als Käufer des Leasing-Objektes zustehenden Garantie- und Gewährleistungsansprüche tritt dieser an den Leasing-Nehmer ab und beauftragt ihn, etwaige Garantie- und Gewährleistungsansprüche u. U. gegenüber dem Hersteller/Lieferanten geltend zu machen. Der Leasing-Geber haftet für den rechtlichen Bestand der abgetretenen Ansprüche, schließt jedoch seine eigene Haftung gegenüber dem Leasing-Nehmer hat somit bei der Gewährleistung die Stellung eines Käufers (Mängelrüge).
2. Bei nicht ausreichender Bonität des Leasing-Nehmers sind Rücknahme-Garantien der Lieferanten und Bank-Garantien als Zusatz-Sicherheiten nach Prüfung ihrer Werthaltigkeit akzeptabel.

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