Leasing-Lexikon -
Gewerbesteuer

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer. Sie wird auf die objektive Erwerbskraft von Gewerbebetrieben erhoben. Jede Kommune hat das Recht, die Höhe der Gewerbesteuer (Hebesatz) festzulegen. Die Gewerbesteuer trägt daher maßgeblich zur Finanzierung der Gemeinden bei.

 

Bedeutsam ist das Thema Gewerbesteuer in Verbindung mit Leasing, wenn man die Leasinginvestition mit einer traditionellen Fremdmittelfinanzierung vergleicht. Verpflichtungen aus Leasing-Verträgen stellen aus der Sicht des Leasing-Nehmers keine langfristigen Fremdmittel im steuerlichen Sinn dar. Sie gelten also nicht als Dauerschulden, deren Zinsen zu 50% der Gewerbesteuer unterliegen, sondern sind sofort voll als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar.