Leasing-Lexikon -
Hermes-Leasing-Bürgschaften

Hermes-Leasing-Bürgschaften

Ausgehend von der sog. Hermesdeckung, versteht man hierunter die Übernahme einer Garantie oder einer Bürgschaft durch den Bund zur Absicherung der Exportfinanzierung. Bei Leasing-Geschäften mit Leasing-Nehmern im Ausland (Cross-Border-Leasing) entstehen besondere Risiken, die durch eine Ausfuhrgewährleistung (Ausfuhrgarantie oder Ausfuhrbürgschaft) des Bundes abgedeckt werden können.

Die Leasingdeckung wird für die gesamte Laufzeit des Leasing-Vertrages gewährt und schützt gegen das Risiko, dass die Leasingforderungen aus politischen oder wirtschaftlichen Gründen uneinbringlich wird.