Leasing-Lexikon -
Immaterielle Wirtschaftsgüter

Immaterielle Wirtschaftsgüter

Güter wie z. B. Firmenwert, Lizenzen, Patente und Individual-Software, können nicht durch klassische Leasing-Verträge finanziert werden. Hier sind Kaufverträge, ggf. mit Bankfinanzierung, zu empfehlen.

Bei Individual-Software für EDV-Anlagen und sonstigen computergesteuerte Maschinen stehen leasingvertragsähnliche Nutzungsüberlassungs-Verträge zur Verfügung, die im Hinblick auf die nicht gegebene Drittverwendung der immateriellen Wirtschaftsgüter bonitätsmäßig wie Blanko-Kredite beurteilt werden müssen. Software- und Systemhäuser arbeiten im übrigen meist eng mit Leasing-Gesellschaften zusammen.

siehe auch Software-Leasing