Leasing-Lexikon -
Investitionsförderung/Investitionszulagen und - zuschüsse
Investitionsförderung/Investitionszulagen und - zuschüsse
Bei der Gewährung öffentlicher Fördermittel ist im Einzelfall zu prüfen, ob diese bei der Gesamtfinanzierung des Leasing-Objektes berücksichtigt werden können. Im allgemeinen können die Leasing-Gesellschaften hierzu entsprechende Vorschläge, auch zur gesellschaftsrechtlichen Gestaltung, unterbreiten.
Seit 1990, bedingt durch den Beitritt der fünf ostdeutschen Länder einschließlich Berlin-Ost (Investitionszulagengesetz 1991, Gemeinschaftswerk Aufschwung Ost - GA-Programm -), werden bevorzugt Investitionen in diesem Gebiet gefördert. Nach wie vor bestehen bundesweit Fördermöglichkeiten für Investitionen in allen strukturschwachen Gebieten.

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