Leasing-Lexikon -
Kalkulatorische Laufzeit

Kalkulatorische Laufzeit

Leasing-Verträge mit Kündigungsmöglichkeit werden i.d.R. auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können vom Leasing-Nehmer nur zu vertraglich festgelegten Zeitpunkten gekündigt werden.

Der erste Kündigungstermin liegt frühestens bei 40% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bei der Berechnung der Leasing-Raten wird von einer kalkulatorischen Laufzeit ausgegangen. Im Falle der Kündigung durch den Leasing-Nehmer vor Ablauf der kalkulatorischen Laufzeit, sind Abschlusszahlungen, die von vornherein vereinbart sind, zu leisten.