Leasing-Lexikon -
Kalkulatorische Laufzeit
Kalkulatorische Laufzeit
Leasing-Verträge mit Kündigungsmöglichkeit werden i.d.R. auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können vom Leasing-Nehmer nur zu vertraglich festgelegten Zeitpunkten gekündigt werden.
Der erste Kündigungstermin liegt frühestens bei 40% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bei der Berechnung der Leasing-Raten wird von einer kalkulatorischen Laufzeit ausgegangen. Im Falle der Kündigung durch den Leasing-Nehmer vor Ablauf der kalkulatorischen Laufzeit, sind Abschlusszahlungen, die von vornherein vereinbart sind, zu leisten.

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