Leasing-Lexikon -
Kaufabrechnung

Kaufabrechnung

Eigentümerin der Leasing-Objekte ist das Leasing-Unternehmen.  Möchte der Leasing-Nehmer während der Laufzeit das Leasing-Objekt ablösen/kaufen, so wird der Leasing-Geber grundsätzlich in begründeten Situation zustimmen, wenn der Leasing-Nehmer den geforderten Kaufpreis zu zahlen bereit ist bzw. einen adäquaten Dritten bietet.

Bei der Festlegung des Kaufpreises achtet der Leasing-Geber darauf, dass seine Position als wirtschaftlicher Eigentümer nicht gefährdet wird, um einer steuerlichen Umdeutung des Vertragsverhältnisses - vor allem im Interesse des Leasing-Nehmers - vorzubeugen.

In solchen Fällen muss regelmäßig auch darauf geachtet werden, dass die Rechnung vor Ablauf von 40% der AfA-Zeit nur in plausiblen Fällen erfolgen.

siehe auch Leasing-Rechnung