Leasing-Lexikon -
Kaufabrechnung
Kaufabrechnung
Eigentümerin der Leasing-Objekte ist das Leasing-Unternehmen. Möchte der Leasing-Nehmer während der Laufzeit das Leasing-Objekt ablösen/kaufen, so wird der Leasing-Geber grundsätzlich in begründeten Situation zustimmen, wenn der Leasing-Nehmer den geforderten Kaufpreis zu zahlen bereit ist bzw. einen adäquaten Dritten bietet.
Bei der Festlegung des Kaufpreises achtet der Leasing-Geber darauf, dass seine Position als wirtschaftlicher Eigentümer nicht gefährdet wird, um einer steuerlichen Umdeutung des Vertragsverhältnisses - vor allem im Interesse des Leasing-Nehmers - vorzubeugen.
In solchen Fällen muss regelmäßig auch darauf geachtet werden, dass die Rechnung vor Ablauf von 40% der AfA-Zeit nur in plausiblen Fällen erfolgen.
siehe auch Leasing-Rechnung

Jetzt bookmarken: