Leasing-Lexikon -
Laufzeit des Leasing-Vertrages

Laufzeit des Leasing-Vertrages

Die Laufzeit richtet sich nach den steuerlichen Vorschriften und der sinnvollen wirtschaftlichen Nutzungsdauer (AfA-Zeit) des Leasing-Objektes. Die Laufzeit darf 40% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach amtlicher linearer AfA nicht unterschreiten, und 90% nicht überschreiten.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass Leasing-Verträge gemäß den Leasing-Erlassen während der Laufzeit nur in plausiblen Sonderfällen aufgelöst werden können.