Leasing-Lexikon -
Laufzeit des Leasing-Vertrages
Laufzeit des Leasing-Vertrages
Die Laufzeit richtet sich nach den steuerlichen Vorschriften und der sinnvollen wirtschaftlichen Nutzungsdauer (AfA-Zeit) des Leasing-Objektes. Die Laufzeit darf 40% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach amtlicher linearer AfA nicht unterschreiten, und 90% nicht überschreiten.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass Leasing-Verträge gemäß den Leasing-Erlassen während der Laufzeit nur in plausiblen Sonderfällen aufgelöst werden können.

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