Leasing-Lexikon -
Leasing-"Dreieck"-Verhältnis
Leasing-"Dreieck"-Verhältnis
Beim typischen Finanzierungs-Leasinggeschäft sind grundsätzlich drei Parteien beteiligt: der Leasing-Geber der Leasing-Nehmer und der Hersteller bzw. Lieferant.
Deshalb spricht man von einem Drei-Parteien-Verhältnis. Die Leasing-Geber schließt mit dem Hersteller/Lieferanten einen Kauf- und Liefervertrag (bzw. tritt in einen bestehenden Kaufvertrag des Leasing-Nehmers ein) und mit dem Leasing-Nehmer einen Leasing-Vertrag.
Verhandlung und Beratung über bzw. zum Leasing-Objekt finden in erster Linie zwischen dem Leasing-Nehmer und dem Hersteller/Lieferanten statt.

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