Leasing-Lexikon -
Leasing-Rechnung
Leasing-Rechnung
Die meisten Leasing-Unternehmen bzw. Leasing-Nehmer verwenden den Leasing-Vertrag gleichzeitig als Rechnungsbeleg für die laufenden Leasing-Zahlungen.
In anderen Fällen wird zu Beginn des Leasing-Vertrages eine gesonderte einmalige Rechnung (Dauerrechnung, Leasingbeginn/end-Rechnung) über die zukünftig fälligen ratierlichen Leasing-Beträge erstellt. Diese ist auch als Nachweis (Urkunde) für den Abzug der Vorsteuer zu verwenden.

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