Leasing-Lexikon -
Leasing-Vertragsarten
Leasing-Vertragsarten
1. Vollamortisations-Vertrag: Beim Vollamortisations-Vertrag deckt die Summe der Leasing-Raten während der Laufzeit sämtlicher Anschaffungs- und Herstellungskosten und sonstige Aufwendungen des Leasing-Gebers, einschließlich der Finanzierungskosten und seinen kalkulierten Gewinnanteil.
2. Teilamortisations-Vertrag: Beim Teilamortisationsvertrag decken die während der Laufzeit zu leistenden Leasing-Raten nicht die gesamten Investitionskosten bzw. den Gewinn des Leasing-Gebers. Es wird bei Leasingbeginn ein bestimmter Restwert festgelegt, der am Ende des Leasing-Vertrages noch erbracht werden muss und dann letztlich zur Vollamortisation führt.
5. Kündbarer Leasing-Vertrag bzw. Kündigungsmöglichkeiten
6. Mietkauf

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