Leasing-Lexikon -
Lieferung

Lieferung

Bei ordnungsgemäßer und vollständiger Lieferung der funktionstüchtigen Leasing-Objekte beginnt der Leasing-Vertrag und somit die Zahlungspflicht des Leasing-Nehmers.

Die Übernahmebestätigung (auch Abnahmebestätigung genannt) ist auf den Tag der Lieferung und ggf. auf den Tag der Inbetriebnahme auszustellen.

Bei Vorlage der einschränkungslos vom Leasing-Nehmer rechtsverbindlich unterzeichneten Übernahmebestätigung wird die Rechnung des Lieferanten durch die Leasing-Gesellschaft unverzüglich bezahlt.