Leasing-Lexikon -
Mehr-/Mindererlös-Aufteilung
Mehr-/Mindererlös-Aufteilung
Bei Teilamortisations-Verträgen liegt das Restwert-Risiko häufig beim Leasing-Nehmer. Kann am Ende des Vertrages das Objekt nur zu einem unter dem kalkulierten Restwert liegenden Erlös verkauft werden, muss der Leasing-Nehmer den Differenzbetrag bezahlen.
Im Falle eines über dem kalkulierten Restwert liegenden Verwertungserlöses kann der Mehrerlös gemäß Erlass vom 22.12.1975 bis zu 75% vergütet werden. Der Leasing-Geber muss mindestens 25% des Mehrerlöses behalten, um aufgrund dieser angemessenen Beteiligung am Verwertungserlös die Position des wirtschaftlichen Eigentümers zu sichern.
Bei kündbaren Leasing-Verträgen ( Kündigungsmöglichkeiten) zahlt der Leasing-Nehmer im Falle der Kündigung den Barwert der ausstehenden kalkulisatorischen Leasing-Raten an den Leasing-Geber und gibt das Objekt an ihn zurück.
Am Erlös aus dem Verkauf des zurückgegebenen Objektes wird der Leasing-Nehmer in der Regel zu 75% beteiligt. Schließt er nach Kündigung einen neuen, gleichwertigen Leasing-Vertrag ab, werden bis zu 100% des Verwertungserlöses gutgeschrieben.

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