Leasing-Lexikon -
Mehrkilometer-/Minderkilometer-Leasing-Vertrag
Mehrkilometer-/Minderkilometer-Leasing-Vertrag
In diesen Verträgen wird explizit auf eine Kilometer-Begrenzung hingewiesen. Es handelt sich je nach Vertragsbedingungen um einen Leasing-Vertrag mit offenem Restwert, d. h. der Leasing-Nehmer amortisiert den Investitionswert des Autos nur zum Teil und gibt es nach der vereinbarten Laufzeit zurück, sog. Operating-Leasing, oder im einen Teilamortisations-Leasing-Vertrag mit Andienungsrecht.
Wird diese vereinbarte Begrenzung deutlich über- bzw. unterschritten, werden Mehr- bzw. Minderkilometer abgerechnet. Der Leasing-Nehmer hat nachzuzahlen oder er erhält eine Rückvergütung, die durch Gegenüberstellung der vereinbarten und tatsächlich gefahrenen Kilometer ermittelt wird. Diese Vertragsart gewinnt zunehmend, durch das stetige Anwachsen des Fahrzeug-Leasing, an Bedeutung.

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