Leasing-Lexikon -
Mehrwertsteuer (MwSt)
Mehrwertsteuer (MwSt)
Die Leasing-Gesellschaft gezahlt anstehende Lieferanten-Rechnungen mit Mehrwertsteuer, die sie als Vorsteuer geltend macht. Die bei ihr durch das Inkasso aller Leasing-Raten vereinnahmte Mehrwertsteuer, wird mit den Vorsteuerbeträgen verrechnet.
Der Leasing-Nehmer zahlt die Leasing-Raten zuzüglich Mehrwertsteuer, die er seinerseits - sofern er vorsteuerabzugsberechtigt ist - als Vorsteuer geltend macht.

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