Leasing-Lexikon -
Mieterdarlehen

Mieterdarlehen

Erfolgt während der ersten Mietperiode die volle Amortisation der Gesamtinvestitionskosten, so ist ein Teil der Miete beim Mieter erfolgsneutral abzugrenzen und als Forderungsposition gegenüber dem Vermieter zu aktivieren.

Dieser Aktivposten entspricht zum Ende der ersten Mietperiode dem Buchrestwert der Immobilie. Im Falle der Übernahme des Mietobjektes durch den Mieter wird das Mieterdarlehen mit dem Kaufpreis verrechnet, so dass ein weiterer Liquiditätsabfluss für den Mieter entfällt.