Leasing-Lexikon -
Mietkauf

Mietkauf

Mietkauf liegt vor, wenn die Aktivierung des Leasing-Objektes sowie die Passivierung einer Darlehensverbindlichkeit beim Leasing-Nehmer (Mietkäufer) erfolgt, z. B. weil die für das klassische Leasing gemäß den Leasing-Erlassen erforderlichen Kriterien nicht gegeben sind. Der Leasing-Geber aktiviert eine Darlehensforderung gegenüber dem Mietkäufer und teilt die bei ihm eingehenden Leasing- bzw. Mietkaufraten gemäß einem dem Mietkäufer zur Verfügung zustellenden Tilgungsplan in Zins- und Tilgungsanteile auf.