Leasing-Lexikon -
Null-Leasing
Null-Leasing
Diese Sonderform des Auto-Leasing für Private war jeher unter wettbewerbsrechtlichen Aspekten umstritten (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Rabatt-Gesetz, Zugabeverordnung), weil der Leasing-Geber, häufig eine herstellereigene Leasing-Tochter, aufgrund von Subventionen des Autoherstellers auf die sonst üblicherweise in den Leasing-Raten enthaltenen Aufschläge wie Zinsen, Kosten, Gewinn "optisch" verzichtet. Es wird inzwischen grundsätzlich nicht mehr angeboten.

Jetzt bookmarken: