Leasing-Lexikon -
Objektgesellschaften

Objektgesellschaften

Bei Immobilien-Leasing und Groß-Anlagen-Leasing wird meist eine eigene Objektgesellschaft, normalerweise eine Tochtergesellschaft des Leasing-Unternehmens, gegründet.

Diese Objektgesellschaft ist wirtschaftlich und rechtlich Eigentümer und Vermieter des Leasing-Objektes. Bei Ablauf der Leasingzeit kann der Leasing-Nehmer die Geschäftsanteile der Objektgesellschaft übernehmen.

Durch Berücksichtigung aller relevanten gesetzlichen Bestimmungen können Grunderwerbsteuer und bestimmte sonstige steuerliche Belastungen vermieden werden.

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