Leasing-Lexikon -
Objektgesellschaften
Objektgesellschaften
Bei Immobilien-Leasing und Groß-Anlagen-Leasing wird meist eine eigene Objektgesellschaft, normalerweise eine Tochtergesellschaft des Leasing-Unternehmens, gegründet.
Diese Objektgesellschaft ist wirtschaftlich und rechtlich Eigentümer und Vermieter des Leasing-Objektes. Bei Ablauf der Leasingzeit kann der Leasing-Nehmer die Geschäftsanteile der Objektgesellschaft übernehmen.
Durch Berücksichtigung aller relevanten gesetzlichen Bestimmungen können Grunderwerbsteuer und bestimmte sonstige steuerliche Belastungen vermieden werden.
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