Leasing-Lexikon -
Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse

Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse

Die mittel- bzw. langfristige Bereitstellung des vom Leasing-Geber investierten Sachkapitals an den Leasing-Nehmer bedeutet Vertrauen zum Kunden und zugleich eine besondere Art von "Kredit". Schließlich muss das Leasing-Unternehmen darauf vertrauen, das investierte Kapital durch Zahlung der vereinbarten Leasing-Raten und ggf. des Restwertes innerhalb der Vertragslaufzeit zurückzuerhalten.

Daher ist die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Leasing-Nehmers und ggf. der Mietverpflichteten, Bürgen und Garantiegeber zum Zwecke der Beurteilung der nachhaltigen Zahlungsunfähigkeit geboten.