Leasing-Lexikon -
Optionsrecht/Optionspreis
Optionsrecht/Optionspreis
Nach ordnungsgemäßer Erfüllung von Vollamortisations-Verträgen hat der Leasing-Nehmer das Optionsrecht, das Leasing-Objekt zum Restbuchwert nach amtlicher linearer AfA oder zum niedrigeren gemeinen Wert zu kaufen oder einen Verlängerungs-Vertrag auf dieser Basis abzuschließen.

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