Leasing-Lexikon -
Prüfung des Leasing-Antrages
Prüfung des Leasing-Antrages
Der Prüfungsvorgang beginnt mit der rein formalen Prüfung des Leasing-Antrags:
- vollständig ausgefüllt,
- unterschrieben,
- gestempelt,
- Rückseite gestrichen usw.
Entspricht der Antrag inhaltlich den rechtlichen und steuerlichen Anforderungen, istdie Bonität des Leasing-Nehmers (z .B. Bank-, Handels-, Lieferanten- und Selbstauskünfte, Geschäftszahlen und Prüfungsberichte, Projekte und Budgets, Gespräche mit dem Wirtschaftsprüfer/Steuerberater) zu prüfen.
Als nächstes ist die Objekt-Bonität auszuleuchten (Qualität und nachhaltige Verwertgbarkeit des Leasing-Objektes, Wartungsfähigkeit, Ersatzteilquellen, Preisstabilität usw.), womit sich die Beurteilung der Lieferanten-Bonität verbindet, d. h. vorrangig dessen Fähigkeit die Garantie-, Gewährleistungs- und Wartungsverpflichtungen einzuhalten. Je angesehener ein Lieferant, desto größer sollte die Sicherheit der Leasing-Unternehmen sein.

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