Leasing-Lexikon -
Prüfung des Leasing-Antrages

Prüfung des Leasing-Antrages

Der Prüfungsvorgang beginnt mit der rein formalen Prüfung des Leasing-Antrags:

  • vollständig ausgefüllt,
  • unterschrieben,
  • gestempelt,
  • Rückseite gestrichen usw.

Entspricht der Antrag inhaltlich den rechtlichen und steuerlichen Anforderungen, istdie Bonität des Leasing-Nehmers (z .B. Bank-, Handels-, Lieferanten- und Selbstauskünfte, Geschäftszahlen und Prüfungsberichte, Projekte und Budgets, Gespräche mit dem Wirtschaftsprüfer/Steuerberater) zu prüfen. 

Als nächstes ist die  Objekt-Bonität auszuleuchten (Qualität und nachhaltige Verwertgbarkeit des Leasing-Objektes, Wartungsfähigkeit, Ersatzteilquellen, Preisstabilität usw.), womit sich die Beurteilung der Lieferanten-Bonität verbindet, d. h. vorrangig dessen Fähigkeit die Garantie-, Gewährleistungs- und Wartungsverpflichtungen einzuhalten. Je angesehener ein Lieferant, desto größer sollte die Sicherheit der Leasing-Unternehmen sein.