Leasing-Lexikon -
Reserven, stille
Reserven, stille
Die Leasing-Unternehmen bilden stille Reserven, wenn z. B. die von ihnen gebuchten bzw. kalkulierten Restwerte niedriger sind, als der Verkaufs- bzw. Marktwert der Objekte nach Ablauf der Leasing-Laufzeit.
Dies gilt vorrangig bei Teilamortisations-Verträgen, bei denen die Wertsteigerung grundsätzlich dem Leasing-Geber zusteht, wenngleich die Leasing-Objekte in vielen Fällen zum garantierten Restwert an die Leasing-Nehmer verkauft werden. Diese Praktiken sind nur dann ohne Bedenken anzuwenden, wenn die tatsächlich zu erzielenden Verkehrswerte einer intensiven Nachprüfung standhalten.
Für den Leasing-Nehmer ergeben sich u.U. stille Reserven bei Auslauf von Vollamortisations-Verträgen, wenn er die Objekte zum Restbuchwert vom Leasing-Geber (der gleichzeitig entsprechende Verwertungskosten spart) erwirbt und die Verkehrswerte höher sind.

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