Leasing-Lexikon -
Restwert

Restwert

Hiermit bezeichnet man den tatsächlichen oder kalkulierten Wert des Leasing-Objektes nach Ablauf oder bei vorzeitiger Auflösung des Leasing-Vertrages. Im wesentlichen sind kalkulierte/garantierte Restwerte bei Teilamortisations-Leasing-Verträgen oder Restwerte bei Vollamortisations-Verträgen betroffen, die dem Restbuchwert oder dem niedrigeren gemeinen Wert entsprechen. Die Finanzierungs-Leasing-Gesellschaften übernehmen in der Regel keine Restwert-Garantien sind beim PKW/Kombi-Fahrzeugen häufig anzutreffen, die der Lieferant übernimmt, aber auch im Gabelstapler- und Maschinenbereich nicht unüblich.

Der Restwert im Leasing sollte zum besseren Verständnis differenziert werden.

  • Buchtechnischer Restwert (Restbuchwert) - Ist der bilanzierte, vom Bewertungszeitpunkt abhängige Wert eines Wirtschaftgutes, der mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten ins Anlagevermögen des Leasing-Gebers eingeht und einem kontinuierlichen Werteverzehr unterliegt (auch Anschaffungswert, Investitionswert, Kaufpreis genannt).
  • Kalkulierter Restwert - Leasing-Geber und Leasing-Nehmer gehen beim Teilamortisations-Leasing-Vertrag (Schwerpunkt: Fahrzeug-Leasing) davon aus, dass nach Ablauf der vereinbarten Grundleasingzeit das Leasing-Objekt noch einen bestimmten Restwert hat, der sich aus der vereinbarten Nutzung unter Berücksichtigung der zukünftigen Marktpreisentwicklung ergibt bzw. Festgelegt wird.
  • Restwert/Marktwert - Der tatsächliche Wert eines Wirtschaftsgutes, der bei jeweiliger Marktlage momentan erzielt werden kann.