Leasing-Lexikon -
Rücktritt

Rücktritt

Tritt ein Leasing-Antragsteller innerhalb der Bindungsfrist (durchweg nicht länger als 4 bis 6 Wochen) oder nach Abschluss des Leasing-Vertrages jedoch vor Lieferung des Objektes vom Leasing-Vertrag zurück, hat er dem Leasing-Geber alle daraus resultierenden eigenen und fremden Aufwendungen sowie einen Gewinnanteil zu ersetzen. Nach Vertragsbeginn, also nach Übernahme des Leasing-Objektes durch den Leasing-Nehmer, ist ein Rücktritt grundsätzlich ausgeschlossen.

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